Samstag, 2. März 2013

e-Bikes sind in der Regel Fahrrädern gleichgestellt, VDI-Bericht mit Empfehlung des GDV

e-Bike hat sich als Oberbegriff für elektrisch unterstützte Räder etabliert

Sie werden auch Pedelec, Elektrorad, Elektrofahrrad und e-Rad genannt.
Aber kurz und knapp und für jeden verständlich ist das e-Bike.

Allen gemeinsam:
vor dem deutschen Gesetz gelten sie als Fahrrad, bedürfen also keinen besonderen Versicherungen oder Regelungen.
Als kleine Ausnahme gelten e-Bikes mit Anfahrhilfe. Hier fehlt allerdings nur noch ein Gesetz, denn der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt bereits heute seinen Mitgliedern, auch diese e-Bikes Fahrrädern gleichzustellen.
(hier finden Sie einen Artikel des VDI dazu)

Um ganz sicher zu sein, erkundigen sie sich kurz bei Ihrer Versicherung und dann viel Spaß beim e-Biken.

Noch ohne e-Bike unterwegs? Hier Traumrad aussuchen, Termin zur Probefahrt mit uns vereinbaren und genießen...

kommen Sie ein Bosch e-Bike fahren...

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