Dienstag, 25. Juni 2013

e-Bikes least man bei e-motion



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Leasing in Zusammenarbeit mit el Leasing & Service AG Hannover.

Freitag, 21. Juni 2013

Wie sind e-Bikes / Pedelecs mit Schiebehilfe einzustufen?

Gute Nachrichten:
Wie der Zweirad-Industrie-Verband am Donnerstag mitteilte, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschieden, dass ab Freitag, den 21.6.2013, E-Bikes mit Anfahrhilfe offiziell als Fahrräder eingestuft werden.

Wir zitieren hier einen Artikel von http://www.elektrorad-magazin.de

 

Wie sind Pedelecs mit Schiebehilfe einzustufen? StVZO und Fahrerlaubnis widersprachen sich in dem Punkt. Nun gibt es eine Entscheidung vom Gesetzgeber.

Eine Schiebehilfe beschleunigt das E-Rad per Knopfdruck – also ohne Tretleistung des Fahrersauf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h. Das ist praktisch, z. B. beim Schieben an Anstiegen, und wird inzwischen bei immer mehr Rädern verbaut. Allerdings war die Einstufunf eines Pedelecs mit Schiebehilfe bis heute fraglich: Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung galt es als Kraftfahrzeug, so dass ein Mindestalter von 15 Jahren galt und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig war. Die StVZO hingegen stufte Pedelecs bis 25 km/h grundsätzlich als Fahrräder ein, was der Fahrerlaubnis-Verordnung eigentlich widerspricht. Diese konträre Auslegung sorgte auch in Fachkreisen dafür, dass keine eindeutige Aussagen zur rechtlichen Situation getroffen werden konnten.
Das hat nun ein Ende. Wie der Zweirad-Industrie-Verband am Donnerstag mitteilte, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschieden, dass ab Freitag, den 21.6.2013, E-Bikes mit Anfahrhilfe offiziell als Fahrräder eingestuft werden. Eine entsprechende Änderung des Strassenverkehrs-Gesetzes (StVG) wurde am Mittwoch beschlossen. Damit herrscht endlich Klarheit und eine rechtlich verbindliche Einstufung. Dadurch können Pedelecs und Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe wie Fahrräder auf Radwegen gefahren werden, benötigen kein Versicherungskennzeichen und es ist zum Fahren keine Mofaprüfbescheinigung erforderlich.

Quelle: http://www.elektrorad-magazin.de/nachrichten/entscheidung-zu-pedelecs-mit-schiebehilfe

e-motion e-Bike Premium-Shop Hannover
Am Markte 13, Hannover, 0511 37069874